PostHeaderIcon i-energy - nachhaltige-intelligente Energiekonzepte

Herzlich Willkommen!

Bei Anregungen und Kritik freuen wir uns über Ihre e-mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Ihr
Dipl.-Ing. Andreas Hummelt
Ingenieur (FH Umwelttechnik/ Erneuerbare Energien),
Schornsteinfegermeister (HWK),
Energieberater (HWK)

dena Gütesiegel Aussteller...


17 % der Deutschen leben in einer schimmeligen Wohnung. Das belegt eine repräsentative Studie*) des Immobilienportals immowelt.de. Die vom Schimmel ausgehende Gefahr verkennen allerdings viele: Jeder neunte Deutsche ist der Meinung, dass sich Schimmel gar nicht oder nur leicht auf die Gesundheit auswirkt – und irrt damit gewaltig. Die möglichen Folgen reichen von Übelkeit und Konzentrationsstörungen über Kopfschmerzen bis hin zu Asthma, Allergien und Schädigungen des Immunsystems. Da Schimmel häufig an dunklen, schwer einsehbaren Stellen gedeiht, dürfte die tatsächlich von Schimmel betroffene Anzahl der Haushalte sogar deutlich über 17 % liegen.
Mindestens 7 % der Kinder leben in Schimmelwohnung
Vor allem bei Kindern führt Schimmel zu einem deutlich erhöhten Risiko, langfristig an den Atemwegen zu erkranken. Und obwohl Eltern sonst oft gut über potenzielle Gesundheitsrisiken informiert sind, unterschätzen auch sie die von Schimmel ausgehende Gefahr. Mindestens 7 % der deutschen Kinder unter 18 Jahren leben in einem Schimmelhaushalt.
Schimmel vor allem im Bad und Schlafzimmer 
Am häufigsten tritt der Schimmel im Badezimmer (55 %) auf, wo durch Baden und Duschen oft hohe Luftfeuchtigkeit herrscht. Auch das Schlafzimmer (38 %) gehört zu den häufig betroffen Räumen. Viele verzichten dort komplett aufs Heizen und begünstigen so die Schimmelbildung. GLR


Abschlussbericht zu "Volkswirtschaftliche Bewertung der EnEV 2009" von prognos

zur Studie als pdf


Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierung im Mietwohnungsbestand. Begleitforschung zum dena-Projekt „Niedrigenergiehaus im Bestand“.

Effizienzhaus in Kiel

Die dena-Sanierungsstudie untersucht die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen im Mietwohnungsbestand bei stark sanierungsbedürftigen Häusern, von Vorkriegsbauten bis hin zum 70er-Jahre-Wohnblock. Das Ergebnis: Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern rechnet sich – sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Demnach kann der Energiebedarf bei Gebäuden, die ohnehin saniert werden müssen, ohne Mehrbelastungen für Mieter oder Vermieter um rund 75 Prozent (Effizienzhaus 70) gesenkt werden. Selbst eine Einsparung von 80 Prozent (Effizienzhaus 55), was den Klimaschutzzielen der Bundesregierung für 2050 entspricht, würde nur eine geringe Mieterhöhung nach sich ziehen. Steigen die Energiepreise weiter an, ist auch diese Variante warmmietenneutral. Die Studie basiert auf dem dena-Modellprojekt „Niedrigenergiehaus im Bestand“, in dem rund 350 Wohngebäude hocheffizient saniert wurden.

dena-Sanierungsstudie. Teil 1: Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierung im Mietwohnungsbestand.

dena-Sanierungsstudie_Teil_1_MFH.pdf


Umweltfreundliche Wohnungsverwaltung in Berlin und Brandenburg

Im Rahmen einer Veranstaltung des Arbeitskreises Umwelttechnik beim VDI haben neben dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) auch Vertreter der Gesobau und STADT UND LAND über die Aktivitäten von Wohnungsbaugesellschaften berichtet. Das Thema Umweltschutz wird in der Wohnungswirtschaft seit ca. 1976 verfolgt.

Artikel lesen (PDF-Datei)


Kündigung für Modernisierungsverweigerer

Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (AZ: 33 C 4733/08-28).


Anspruch des Mieters auf Fassadensanierung

Einem Mieter kann gegenüber seinem Vermieter wegen Fassadenschäden ein Instandsetzungsanspruch zustehen, wenn von der Mauer großflächig der Putz abfällt. Zwar kann der Anspruch in der Regel nicht mit optischen Beeinträchtigungen begründet werden. Sind jedoch bei schlechten Witterungsverhältnissen eine Durchfeuchtung der Wohnungswand und die Herabsetzung der Wärmedämmung zu erwarten, weil das ungeschützte Ziegelmauerwerk die Feuchtigkeit sehr gut leitet, und drohen dadurch erhöhte Heizkosten und Schimmelbildung, muss der Vermieter auf Verlangen geeignete Sanierungsmaßnahmen einleiten.

Urteil des LG Berlin vom 05.01.2009
Aktenzeichen: 67 S 270/07


Investitionen in Energieeffizienz erleichtern

Mit der neuen Bauordnung für Berlin wird es Änderungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz geben. So sollen künftig nachträgliche Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden erleichtert werden. Beispielsweise müssen Außenwandbekleidungen, die der Wärmedämmung dienen, nicht mehr durch Verfahren der Bauaufsicht begleitet werden. Dies betrifft Häuser bis zu einer Höhe von 22 Metern (Hochhausgrenze).


Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk

Die KÜO ist nun in ganz Deutschland einheitlich gestaltet. Je nach Beheizungsart verändert sich die Höhe der Gebühre
In Fällen, wo Arbeiten zusammengelegt werden können (Kehrung/Überprüfung und Messung von Heizungen in einem Gebäude an einem Tag) wird es insbesondere bei den Öl- und Gasheizungen für Hausbesitzer günstiger.

Neue Posten
Neben bekannten Gebühren wie Grundgebühren, Kehr- oder Überprüfungsgebühren, werden andere Beträge, wie z.B. anteilige Fahrtpauschale, Feuerstättenschaugebühr, Kosten für die Zustellung des Feuerstättenbescheides, die Gebührenpalette verändern. Nicht mehr nach Stockwerken, sondern nach laufenden Metern werden jetzt Schornsteine berechnet.

Bei überschlägiger Betrachtung kommen die Schornsteinfeger zu folgender Erkenntnis:
  • In Häusern, in denen nur jeweils eine Öl- oder Gaszentralheizung installiert ist, werden die jährlichen Gebühren geringer ausfallen.
  • In Häusern ohne Zentralheizungen, in denen nur Einzelöfen aufgestellt sind, wird es teurer.
  • Ebenso werden die Gebühren in Häusern steigen, in denen eine Öl- oder Gasheizung und eine zusätzlichen Feuerstelle, wie z.B. ein offener Kamin oder ein Kamin- oder Kachelofen, betrieben wird.
Wenn auch die neu überarbeitete erste Bundes-Immissions-Schutzverordnung im Laufe des Jahres 2010 in Kraft tritt, werden sich die Überprüfungsintervalle bei den betroffenen Heizungen ändern und die bisherige Gebührenstruktur für den Hauseigentümer verändern. In vielen Fällen wird dies dann, so erwarten es die Schornsteinfeger, zur Entlastung der Eigentümer führen.

Energieminister bestätigen Gebäuderichtlinie

Die Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat am 7. Dezember 2009 den Energieministerrat passiert. Damit kann sie nach der Bestätigung durch das EU-Parlament Anfang 2010 Ende März 2010 in Kraft treten. Zuvor war der Anfang 2009 im EU-Parlament mit großer Mehrheit verschärfte Entwurf der EU-Kommission für eine Neufassung der Gebäuderichtlinie in einem am 17. November 2009 ausgehandelten (vorläufigen) Kompromiss deutlich abgeschwächt worden. Nach den Änderungen des EU-Parlaments hätten ab 2019 alle Neubauten als Netto-Null-Energiegebäude errichtet werden müssen. Daraus geworden ist ein Nahe-Null-Energiegebäude, das trotz geringfügiger Änderung im Namen technisch einen ganz anderen Charakter hat. Wesentliche Punkte der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie sind nach aktuellem Stand:

  • Mindeststandards: Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft nationale Mindeststandards fest. Diese gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile, beispielsweise des Dachs (in Deutschland bereits umgesetzt). Die nationalen Standards sollen sich dabei an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende und bewährte nationale Systeme (wie die EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden.
  • Neubauten: Ab 2021 (öffentliche Gebäuden ab 2019) müssen alle Neubauten „höchste Energieeffizienzstandards“ aufweisen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll dann zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Energieausweis: In gewerblichen Immobilienanzeigen muss künftig der Energiekennwert aus dem Energieausweis angegeben werden. Bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages muss der Energieausweis ausgehändigt werden. Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt erhalten. (Das EU-Parlament hatte im April 2009 beschlossen, nur noch Bedarfsausweise zuzulassen.)

Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre und bedeutet für Deutschland die ohnehin geplante „EnEV 2012“. Die Bewertung der neuen EU-Gebäuderichtlinie durch Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „In Deutschland haben wir bereits seit Jahren hohe energetische Standards im Bauwesen. Passivhäuser werden schon jetzt mehr und mehr zur Praxis. Für Eigentümer und Bauherren in Deutschland wird sich deshalb wenig ändern.


Änderung der EnEV 2009

Neu in der EnEV 2009 ist die Regelung, dass jetzt auch begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossecken beheizter Räume ab dem 31.12.2011 mit einer Dämmung zu versehen sind.
Der U-Wert der Geschossdecke darf einen Wert von 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten. Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen nur, wenn besondere Umstände wie unangemessener Aufwand und nicht ausreichende Wirtschaftlichkeit vorliegen (z.B. vollständige oder teilweise Überlassung zur Nutzung an Mieter, Notwendigkeit der Beseitigung von Einbauten oder Bauteilen).


Bundesweiter Heizspiegel 2009 veröffentlicht

2008 haben die Bundesbürger 17 % mehr für das Heizen ausgegeben als im Jahr zuvor.

Höhere Energiepreise und kalter Winter

Durchschnittlich 880 Euro kostete das Heizen einer 70-m2-Wohnung mit Heizöl im vergangenen Jahr. Das sind 180 Euro mehr als im Jahr zuvor. Mieter mit Erdgasheizung zahlten 800 Euro (+65 Euro), während die Heizkosten für Fernwärme 840 Euro betrugen (+ 130 Euro). Damit stiegen die Heizkosten gegenüber 2007 im Schnitt bei Heizöl um 26 %, bei Erdgas um 8 % und bei Fernwärme um 17 %. (mehr...)

Bessere Förderung von Einzelmaßnahmen

Die KfW Förderbank hat ihre Programme für Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum Jahreswechsel ausgeweitet. Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“ werden seit Januar auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder der Austausch der alten Heizung gegen ein modernes Heizsystem aus Haushaltsmitteln des Bundes mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms „CO2-Gebäudesanierung“ möglich. (mehr...)


Gebäudebewertung in Mietspiegeln

Das IWU hat im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in einer Studie Instrumente zur energetischen Bewertung von Gebäuden in Mietspiegeln untersucht und dabei besonders die Energieausweise berücksichtigt. Der Endbericht der Studie „Anpassen der Instrumente zur energetischen Gebäudebewertung in ökologischen Mietspiegeln an die zukünftig erforderlichen Energieausweise“ wurde jetzt veröffentlicht. (Download)


Neue Heizkostenverordnung

Am 1. Januar.2009 trat die Novelle der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Sie regelt bei zentraler Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden die Verteilung der Kosten auf die Gebäudenutzer entsprechend ihres jeweiligen Energieverbrauchs. (Download)


-->

Aktualisiert (Dienstag, den 13. März 2012 um 23:23 Uhr)

 
Anmeldung