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Welchen Energieausweis benötigen Sie?

 

 

Der schnelle Wegweiser durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Bevor Sie Ihren Energieausweis bei i|energy beauftragen, hilft Ihnen dieser Überblick, das richtige Dokument für Ihre Immobilie zu finden. In Deutschland wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl?

Sollten Sie unsicher sein, welches Dokument für Ihr Objekt rechtssicher ist, nutzen Sie meine individuelle Beratung.

Als Ingenieur prüfe ich die Eckdaten Ihrer Immobilie für Sie.

[Jetzt unverbindliche Anfrage senden] oder direkt anrufen: 0177 198 79 37

 

1. Der Bedarfsausweis....zum Formular

„Die technische Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik.“

Dieser Ausweis ist deutlich detaillierter. Hier wird der theoretische Energiebedarf berechnet – unabhängig davon, wie viel die Bewohner tatsächlich heizen. Er basiert auf der Qualität von Wänden, Fenstern und der Heizungsanlage.

  • Pflicht bei: Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bisher nicht energetisch saniert wurden.

  • Vorteil: Objektive Bewertung des Gebäudezustands, ideal für Sanierungsplanungen.

  • Ideal für: Unsanierte Altbauten und Neubauten.

​​2. Der Verbrauchsausweis...zum Formular

„Die datengestützte Bewertung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs.“

Dieser Ausweis ist meist kostengünstiger und basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er spiegelt das reale Nutzerverhalten der Bewohner wider.

  • Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens 5 Wohneinheiten haben oder die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (z. B. durch spätere Sanierung).

  • Vorteil: Schnelle Erstellung, da lediglich Verbrauchsdaten benötigt werden.

  • Ideal für: Gepflegte Mehrfamilienhäuser und moderne Bestandsbauten.

„Zum Vorab-Check: Verbrauchs-Ausweis möglich?“ (andere Webseite)

Kurz-Check: Wann brauche ich zwingend den Bedarfsausweis?

Um sicherzugehen, prüfen Sie diese drei Fragen:

  1. Hat mein Haus weniger als 5 Wohnungen?

  2. Wurde der Bauantrag vor November 1977 gestellt?

  3. Wurde das Haus seitdem nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert?

Falls Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahlfreiheit.

Tipp vom Experten: Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger, liefert Ihnen aber wertvolle Hinweise für Modernisierungen, die den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wann welcher Ausweis
Bedarfs-Energieausweis
Verbrauchs-Energieausweis

i|energy

Energieausweise & Beratung

Ingenieure-Energieberater

info@i-energy.biz

0177- 198 79 37

Schulzendorfer Str..47
13467 Berlin

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